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Verwaltung gemäß Mietrechtsgesetz (MRG)

Als Immobilientreuhänder steht für uns die optimale Betreuung Ihrer Hausanlage an erster Stelle. Neben der permanenten Kontrolle sowie Realisierung aktueller Aufgaben umfasst unsere Verantwortung ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Wir machen Ihr Finanz- und Vertragsmanagement.

Der Abschluss des Mietvertrages, die Abrechnung der Betriebskosten, die Abwicklung von besonderen Situationen – wir treten Ihren Mietern gegenüber als Ansprechpartner auf und handeln dabei in Ihrem Sinne und in Ihrem Namen.

  • Ausarbeitung, Abschluss und Vergebührung von Mietverträgen
  • Mietzinsindexierung und Vorschreibung
  • regelmäßige Zahlungseingangskontrolle inkl. Mahnwesen
  • Die laufende Buchführung erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Buchhaltung, natürlich EDV-unterstützt.
  • Die regelmäßige Überprüfung des Preis/Leistungsangebotes beauftragter Dienstleistungsunternehmen im Sinne eines optimierten Betriebskostenaufwandes.
  • Wir sorgen für die Abwicklung aller Versicherungs- und/oder sonstigen Ansprüchen, die im Zuge der Sorgwaltung entstehen.
  • Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 30. Juni des Folgejahres.
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr (Kontrolle, Fristenwahrung) für alle, die Gesamtanlage zuzuordnenden Positionen (z.B. allgemeine Kosten des Betriebes, Abgaben, diverse Wartungsarbeiten, Professionisten etc.)
  • Um maximale Transparenz zu gewährleisten richten wir für jede Liegenschaft ein eigenes Treuhandkonto ein.
  • Lohnverrechnung für Hausbesorger (falls vorhanden)
  • Monatliche Abrechnung der Umsatzsteuer (Umsatzsteuervoranmeldung) mit dem zuständigen Finanzamt sowie Jahres-Umsatzsteuererklärung.
  • Falls erforderlich und technisch vorgesehen übernehmen wir auch die Abrechnung separater Abrechnungskreise wie z.B. Wasserverbrauch je Wohneinheit.

Wir machen Ihre Objektorganisation.

Dienstleistungen von Reinigungs- bis hin zu Wartungsarbeiten werden von uns veranlasst und überwacht. Und das Wichtigste dabei: Wir sichern Ihnen in allen Bereichen beste Preiskonditionen. Für uns eine Selbstverständlichkeit.

  • Organisation der Betreuung Ihrer Liegenschaft wie z.B. die Durchführung aller erforderlichen Wartungsarbeiten die zur Erhaltung der technischen Allgemeineinrichtungen sowie zur Sicherheit aller Bewohner erforderlich sind,
  • Pflege der Allgemeinflächen (Reinigung, Grünflächen, Garage etc.),
  • einer ordnungsgemäßen, den Bestimmungen der STVO folgenden Winterbetreuung (Schneeräumung, Streuen bei Glatteis etc.) u.a.m.
  • Für den ordnungsgemäßen Bauzustand der Anlage, insbesondere bei Auftreten plötzlicher und ernster Schäden, wird Sorge getragen.
  • Sämtliche Arbeiten und Verbesserungen, die über die laufende Instandhaltung, Wartung und akuter Schadensbeseitigung hinausgehen, werden mit der Hausinhabung abgestimmt.
  • Vertretung der Hausinhabung nach außen, gegenüber Schlichtungsstellen, Gerichten und Behörden.

Alle anderen, hier nicht angegebenen Detailaufgaben werden selbstverständlich entsprechend den Regelungen des aktuellen Mietrechtsgesetzes erfüllt.