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Verwaltung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Als Immobilientreuhänder steht für uns die optimale Betreuung Ihrer Wohnhausanlage an erster Stelle. Neben der permanenten Kontrolle sowie Realisierung aktueller Aufgaben umfasst unsere Verantwortung ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Wir machen Ihre Objektorganisation

In einer Hausgemeinschaft ist viel zu organisieren. Die Hausreinigung muss überprüft werden, Hausversammlungen wollen organisiert sein, Informationen müssen kommuniziert werden. Diese Aufgaben nehmen wir Ihnen ab.

  • Durchführung aller erforderlichen Wartungsarbeiten die zur Erhaltung der technischen Allgemeineinrichtungen sowie zur Sicherheit aller Bewohner erforderlich sind
  • Pflege der Allgemeinflächen (Reinigung, Grünflächen, Garage etc.)
  • einer ordnungsgemäßen, den Bestimmungen der STVO folgenden Winterbetreuung (Schneeräumung, Streuen bei Glatteis etc.) u.a.m.
  • Für den ordnungsgemäßen Bauzustand der Anlage, insbesondere bei Auftreten plötzlicher und ernster Schäden, wird Sorge getragen
  • Sämtliche Arbeiten und Verbesserungen, die über die laufende Instandhaltung, Wartung und akuter Schadensbeseitigung hinausgehen, werden mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen, gegenüber Gerichten und Behörden
  • Entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz wird eine Eigentümerversammlung abgehalten

Wir machen Ihr Finanzmanagement

In einer Hausgemeinschaft ist viel zu organisieren. Die Hausreinigung muss überprüft werden, Hausversammlungen wollen organisiert sein, Informationen müssen kommuniziert werden. Diese Aufgaben nehmen wir Ihnen ab.

  • Durchführung aller erforderlichen Wartungsarbeiten die zur Erhaltung der technischen Allgemeineinrichtungen sowie zur Sicherheit aller Bewohner erforderlich sind
  • Pflege der Allgemeinflächen (Reinigung, Grünflächen, Garage etc.)
  • einer ordnungsgemäßen, den Bestimmungen der STVO folgenden Winterbetreuung (Schneeräumung, Streuen bei Glatteis etc.) u.a.m.
  • Für den ordnungsgemäßen Bauzustand der Anlage, insbesondere bei Auftreten plötzlicher und ernster Schäden, wird Sorge getragen
  • Sämtliche Arbeiten und Verbesserungen, die über die laufende Instandhaltung, Wartung und akuter Schadensbeseitigung hinausgehen, werden mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen, gegenüber Gerichten und Behörden
  • Entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz wird eine Eigentümerversammlung abgehalten

Alle anderen, hier nicht angegebenen Detailaufgaben im Zuge der ordentlichen Verwaltung werden selbstverständlich entsprechend den Regelungen des aktuellen Wohnungseigentumsgesetzes erfüllt.